Grundsätze der Elternmitarbeit

In gemeinsamer Konferenz von Schulelternbeirat und Schulkonferenz wurden am 24.11.2004 folgende Grundsätze der Elternmitarbeit in der Schule / im Unterricht beschlossen:

1. Die Grundsätze orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben, die Sie aufgrund der Übersichtlichkeit hier einsehen können.

2. Die Mitarbeit von Eltern findet an der Grundschule Vielbrunn in folgenden Bereichen statt:

  • Im Rahmen von Training in Kleingruppen oder mit einzelnen Kindern (Lesemuttis)
  • In der Mitarbeit an Unterrichtsprojekten, an Projektwochen (z. B. Gewaltprävention, Verkehrserziehung)
  • Organisation von Neigungsgruppen (z. B. Handarbeit)
  • Als Helfer im Unterricht (von organisatorischen Hilfen bis Unterstützung bei der Betreuung einzelner Schüler)

3. Grundsätze der Elternmitarbeit
Elternmitarbeit findet in jedem Fall seitens der Eltern freiwillig statt. Sie kann aber auch nur mit Einverständnis der entsprechenden Lehrkraft und der Schulleitung eingerichtet werden.
Mitarbeit kann auf Anregung der Eltern oder der Lehrkräfte zustande kommen.
Eltern können im Rahmen des Klassen- oder Fachunterricht mitarbeiten. Es können auch vom Unterricht unabhängige Eltern-Kinder-Gruppen eingerichtet werden (z. B. Projekte, Neigungsgruppen).
Vor dem Beginn der Elternmitarbeit soll in Absprache mit den entsprechenden Lehrkräften Inhalt, Umfang und Organisation abgesprochen werden.
Im Verlauf der Elternmitarbeit soll regelmäßig ein Austausch zwischen der entsprechenden Lehrkraft, bzw. der Schulleitung und den jeweiligen Eltern stattfinden, um gegebenenfalls Änderungen vornehmen, Unterstützung organisieren bzw. im Notfall eine Maßnahme abbrechen zu können.
Nach der Beendigung einer Maßnahme der Elternmitarbeit im Unterricht soll eine Reflexion über Inhalt und Ablauf stattfinden und deren Ergebnisse schriftlich dokumentiert werden.
Mitarbeitende Eltern verpflichten sich schriftlich zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten, was innerschulische Informationen oder persönliche Daten betrifft, auf verletzende oder herabsetzende disziplinarische Aktivitäten den Kindern gegenüber zu verzichten besondere Vorkommnisse unverzüglich der entsprechenden Lehrkraft bzw. der Schulleitung mitzuteilen Anweisungen der zuständigen Lehrkraft bzw. der Schulleitung Folge zu leisten.

Schreibe einen Kommentar